Verbraucherschutz

Wir sind Anbieter von staatlich anerkanntem, reguliertem und überwachtem Glücksspiel. Die Regeln für die Branche werden durch die Bundesregierung und die Landesregierungen in Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Auf der Basis vielfältiger Erfahrungen besteht inzwischen allgemeine Gewissheit darüber, dass der Konsum von Glücksspiel zu den Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gehört und eine Prohibition den Konsum nicht abstellen kann, sondern zum Entstehen illegaler Glücksspielangebote führt. Im Ergebnis entgleitet dem Staat hierdurch die Kontrolle, organisierte Kriminalität findet Platz, Steuereinnahmen gehen verloren und letztendlich entfällt der Verbraucherschutz hier vollständig.

 

Zu den gebräuchlichsten Glücksspiel-Angeboten gehören beispielweise Lotto Toto, Roulette, Sportwetten, Geldspielautomaten. Als Aufsteller von Geldspielautomaten erfüllen wir den Auftrag des Gesetzgebers, für diesen Bereich das Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Glücksspiel auf klar regulierte Art und Weise zu befriedigen.

Dafür stellen wir verschiedene Maßnahmen zur Verfügung:

  • Grundsätzlich ist in Spielhallen der Konsum von Alkohol untersagt, weil sich dies mit verantwortungsvollem Glücksspielkonsum nicht verträgt.
  • An jedem Geldspielgerät ist eine bundesweite, kostenlose Hotline für Spielkunden deutlich sichtbar angebracht.
  • In jeder Spielhalle sind Informationsflyer mit einem Selbst-Test für die Kunden offen ausgelegt.
  • Sämtliche Mitarbeiter in einer Spielhalle werden in einer eintägigen Schulung, von einer unabhängigen, zertifizierten Institution, beispielsweise der Caritas, in der Erkennung von problematischem Spielen geschult. Diese Schulung wird von jedem Mitarbeiter alle drei Jahre wiederholt.
  • Die detaillierten Maßnahmen zum Jugendschutz und Spielerschutz sind in ein rund hundertseitiges Sozialkonzept eingeflossen, welches vom Innenministerium in Kiel und der Landessuchtstelle zuvor geprüft wurde.
  • Alle spielerschutz- und jugendschutzrelevanten Vorgänge werden dokumentiert und alle zwei Jahre beim örtlichen Ordnungsamt schriftlich abgegeben.
  • Falls dem Kunden alle vorgenannten Maßnahmen nicht helfen, steht ihm als konsequenteste Maßnahme die sogenannte Spielersperre zur Verfügung. Beantragt der Kunde in einer Spielhalle eine Spielersperre beim Personal, so darf er ab diesem Zeitpunkt die Spielhalle nicht mehr betreten.
  • Sollte ein Kunde auch diese Maßnahme ungenutzt lassen, so steht eine weitere Maßnahme, als Ultima Ratio zur Verfügung: die Fremdsperre. Ein Dritter, bspw. ein Familienmitglied, kann einen Spielkunden sperren lassen, auch gegen dessen Willen. Eine Maßnahme dieser Art ist bisher einmalig in Deutschland.

Als Anbieter sind wir uns darüber bewusst, dass Glücksspiel nicht nur maßvoll konsumiert wird. Vom sporadischen Spiel bis zur Sucht ist – wie bei anderen, missbräuchlich nutzbaren Konsumgütern – jede Ausprägung in unserer Gesellschaft beobachtbar. Der Konsument als erwachsener, selbstbestimmter Bürger ist hier an erster Stelle, seinen Konsum eigenverantwortlich zu steuern.

Als Anbieter sehen wir uns in der Produktverantwortung, in den Fällen Hilfestellung anzubieten, bei denen dieses Prinzip der Eigenverantwortung nicht funktioniert, beziehungsweise bereits vorher präventiv zu wirken, um zu helfen, dass es gar nicht erst so weit kommt.

Neueste Erkenntnisse auf dem Gebiet Prävention, Jugend- und Verbraucherschutz fließen kontinuierlich in unser Angebot ein. Wir gewährleisten geschultes, diskretes und serviceorientiertes Personal. Unsere Mitarbeiter vor Ort sind in der Lage, auffälliges Spielverhalten zu erkennen und reagieren durch geeignete Maßnahmen.

 

Auch unsere Geschäftspartner in der Gastronomie, bei denen wir Geldspielautomaten aufstellen, wissen um die Bedeutung des Jugend- und Spielerschutzes und sind dazu angehalten, das Spielverhalten ihrer Gäste aufmerksam zu beobachten. Auch hier wird ein Großteil der oben angeführten Maßnahmen zum Verbraucherschutz vor Ort angeboten.